Dienstrechtliche Folgen nicht vorhergesehen
Bei AfD-Bekenntnis: Dobrindt weist Konsequenzen für Beamte zurück
- Aktualisiert: 06.05.2025
- 04:51 Uhr
- Franziska Hursach
Was bedeutet die AfD-Einstufung als rechtsextrem für Beamt:innen? Nach der Entscheidung des Verfassungsschutzes wird nun intensiv darüber diskutiert, ob und inwiefern ein Parteibekenntnis dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Das Wichtigste in Kürze
Beamt:innen mit AfD-Mitgliedschaft müssen nicht automatisch mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen - jede Einzelfallprüfung ist entscheidend.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul und der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt warnen vor voreiligen Maßnahmen.
Der AfD-Abgeordnete Sieghard Knodel zieht hingegen persönliche Konsequenzen und tritt aus Partei und Fraktion aus.
Seit der offiziellen Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz steht die Frage im Raum, ob Beamt:innen und Angestellte im öffentlichen Dienst mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie sich zur AfD bekennen.
Der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stellt klar, dass solche Fälle nicht pauschal bewertet werden dürfen.
Es gibt keine pauschalen Konsequenzen für Beamte, die sich zur AfD bekennen. Die Verfassungstreue, die von Beamten gefordert ist, kann nur einzelfallspezifisch in Betrachtung genommen werden.
Alexander Dobrindt gegenüber "BILD"
Reul warnt vor Schnellschüssen
Bereits in der Vorwoche hatte sich auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) ähnlich geäußert und zur Zurückhaltung bei vorschnellen Entscheidungen aufgerufen. Nun wiederholte er seine Position gegenüber der "BILD" und sagte: "Wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen will, muss man beweisen, dass diese Person durch Äußerungen oder Taten ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat. Solche Fälle müssen einzeln geprüft werden - ohne Schnellschüsse, aber mit klarem Blick und Konsequenz, wenn es nötig ist."
AfD-Verbotsverfahren wieder im Gespräch
Die Diskussion über mögliche dienstrechtliche oder juristische Konsequenzen hat seit der neuen Einschätzung des Verfassungsschutzes an Fahrt aufgenommen.
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Auch ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD steht wieder zur Debatte. CDU-Chef Friedrich Merz, der am heutigen Tag zum Bundeskanzler gewählt werden soll, hat sich bislang nur zurückhaltend zu dem Thema geäußert.
Inmitten dieser Entwicklungen hat der neu gewählte AfD-Bundestagsabgeordnete Sieghard Knodel aus Baden-Württemberg für Aufsehen gesorgt. Er war erst im Februar in den Bundestag eingezogen und hat nun seinen Rückzug aus der Partei sowie aus der Fraktion erklärt. In einer E-Mail begründete er seinen Schritt mit den Worten: "Angesichts der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, muss ich mein privates und geschäftliches Umfeld schützen."
- Verwendete Quelle:
- Nachrichtenagentur dpa