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Blamage im Bundestag

Nach historischem Merz-Debakel: Wie es jetzt mit der Kanzlerwahl weitergeht

  • Veröffentlicht: 06.05.2025
  • 10:49 Uhr
  • dpa
Große Überraschung im Bundestag: CDU-Chef Merz hat die erforderliche Mehrheit von 316 Stimmen bei der Kanzlerwahl nicht erreicht.
Große Überraschung im Bundestag: CDU-Chef Merz hat die erforderliche Mehrheit von 316 Stimmen bei der Kanzlerwahl nicht erreicht.© Sebastian Gollnow/dpa

Er brauchte 316 Stimmen, bekam aber nur 310 – Friedrich Merz ist im ersten Anlauf bei der Kanzlerwahl im Bundestag gescheitert. Wer regiert jetzt und was sind die nächsten Schritte?

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Inhalt

CDU-Chef Friedrich Merz hat bei der Kanzlerwahl im Bundestag im ersten Wahlgang nicht die nötige Zahl von mindestens 316 Stimmen erhalten – ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. Und der bisherige Kanzler Olaf Scholz (SPD), der nur noch geschäftsführend im Amt ist, wurde am Montagabend (5. Mai) bereits feierlich mit einem Großen Zapfenstreich verabschiedet. Ist Deutschland jetzt führungslos? Und wie geht es bei der Kanzlerwahl weiter?

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Scholz bleibt vorerst Kanzler – auch Kabinett bleibt

Nach dem Scheitern von Merz bekommt Scholz eine ungeplante Verlängerung. Denn Artikel 69 Grundgesetz bestimmt, dass der Kanzler die Amtsgeschäfte "bis zur Ernennung seines Nachfolgers" weiter führt. Dazu ist er verpflichtet. Auch die Ministerinnen und Minister des Bundeskabinetts bleiben vorerst geschäftsführend im Amt.

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Grundgesetz gibt Frist von zwei Wochen

Das Grundgesetz regelt den Fall, dass ein Kandidat bei der Kanzlerwahl im ersten Wahlgang durchfällt. In Artikel 63 ist festgehalten: "Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen."

Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten. Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.

Später einfache statt absolute Mehrheit

Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Nun reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heißt es: "Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält."

Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.

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