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Justiz

Maddie-Verdächtiger: Christian B. soll nach Haft Fußfesseln tragen

  • Veröffentlicht: 21.08.2025
  • 18:12 Uhr
  • Michael Reimers
Straftäter Christian B. vor Gericht. Archivbild)
Straftäter Christian B. vor Gericht. Archivbild)© Moritz Frankenberg/dpa-Pool/dpa

Bald ist Christian B. frei – doch ganz ohne Kontrolle soll es nicht laufen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Fußfessel, Wohnsitzpflicht und ein Ausreiseverbot für den Verdächtigen im Fall Maddie McCann.

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Der Hauptverdächtige im Vermisstenfall von Madeleine "Maddie" McCann, Christian B., soll sich nach seiner Entlassung aus der Haftanstalt eine elektronische Fußfessel tragen. "Außerdem soll er einen festen Wohnsitz wählen und das Land nicht ohne Zustimmung der Führungsaufsichtsstelle verlassen dürfen", teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Darüber hatte zuvor das Magazin "Spiegel" berichtet.

Einen dementsprechenden Antrag auf Führungsaufsicht, bei der gefährdete Straftäter:innen nach der Haftentlassung begleitete werden, stellten die Ermittlungsbehörde. Über die Fußfessel für Christian B. soll dann die Strafvollstreckungskammer Hildesheim am 29. August entscheiden. Dafür findet vor der Kammer der Staatsanwaltschaft Hildesheim eine Anhörung statt, wie der "Spiegel" berichtet.

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Der Fall Christian B.

Der deutsche Christian B. wird in wenigen Wochen seine Haftstrafe verbüßt haben, zu der ihn das Landgericht Braunschweig im Jahr 2019 wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal verurteilt hatte.

Im Fokus steht der 48-Jährige seit 2020, weil deutsche Ermittler ihn im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Maddie McCann unter Mordverdacht gestellt und dies öffentlich gemacht haben. Zu dem "Maddie"-Komplex gibt es aber keine Anklage; es gilt die Unschuldsvermutung.

Eine Entscheidung zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht von der zuständigen Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Hildesheim stehe noch aus, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Das bedeutet, dass zum aktuelle Zeitpunkt unklar ist, an welche Regeln und Vorgaben sich Christian B. nach der Haftentlassung halten muss.

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  • Verwendete Quellen:
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